Der Rettungshundeführer ist als ehrenamtlicher Helfer im Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Hier nimmt er wie alle anderen am Dienst teil, wobei ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, das zeitaufwendige Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit seinem Rettungshund durchzuführen. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.
Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes, z.B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen, eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z.B. verwirrte Menschen) in der Fläche - etwa in Waldgebieten - sind ein häufiger Einsatzanlass. Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen.